Häufige Fragen & Antworten und um unsere Geschäftsadressen in Berlin
Ist die Geschäftsadresse für die Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht nutzbar?
Ja, für die Handelsregistereintragung sowie für den gesamten Außenauftritt eines Unternehmens kann bedenkenlos eine sogenannte virtuelle Geschäftsadresse genutzt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen mit der vollständigen Bezeichnung am Briefkasten aufgeführt ist. Durch die Anmietung einer Geschäftsadresse bei uns ist das sichergestellt.
Wie ist das mit Geschäftsanschrift bei Neugründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG)?
Wird eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) gegründet, wird das zuständige Amtsgericht die Gesellschaft an der sogenannten inländischen Geschäftsanschrift anschreiben (u.a. mit der Aufforderung die Eintragungsgebühr vorab zu bezahlen). Ist die Gesellschaft an dieser Adresse nicht erreichbar, wird es zu Verzögerungen der Handelsregistereintragung kommen, da das Amtsgericht die Existenz der Geschäftsadresse für die Gesellschaft anzweifelt. Stellen Sie daher spätestens zum Notarttermin zur Gründung sicher, dass Sie über eine Geschäftsadresse verfügen und Ihre Geschäftsadresse bei uns eingerichtet ist.
Ist die Nutzung einer Postfachadresse möglich?
Nein, für eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) muss die sogenannte inländische Geschäftsanschrift eine physische Adresse in Deutschland sein, unter der die Gesellschaft erreichbar sein muss – ein Postfach ist nicht erlaubt.
Kann ich die Geschäftsadresse auch für das Finanzamt benutzen?
Ja, die Geschäftsadresse kann auf jeden Fall auch für das Finanzamt genutzt werden. Das für sie zuständige Finanzamt, ergibt sich aus dem sogenannten Ort der Geschäftsleitung. Der Ort der Geschäftsleitung ist der Ort, von dem aus die Geschäfte des Unternehmens maßgeblich getätigt werden, also u.a. die unternehmerischen Entscheidungen, Banküberweisungen usw. Da diese bei einer virtuellen Geschäftsadresse nicht von diesem Ort erfolgt, können Sie bei der steuerlichen Anmeldung Ihre Privatadresse im Feld „ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung“ angeben. Der einzige Unterschied ist, dass ein anderes Finanzamt für Ihr Unternehmen zuständig ist. In allen Finanzamtsschreiben und Steuererklärungen wird trotzdem Ihre offizielle Geschäftsanschrift, also die virtuelle Geschäftsadresse verwendet.