Beitragspflicht Beitragsservice Rundfunk (GEZ)
Zur Frage der Beitragspflicht für eine Geschäftsadresse, können wir Ihnen folgende Information geben:
Unter Wissenswertes zu Betriebsstätten sind folgende Informationen zu finden:
Für Betriebsstätten, an denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, entfällt die Anmeldepflicht.
Da sie bei uns keinen Arbeitsplatz haben, besteht somit auch keine Anmeldepflicht zum Beitragsservice (ehemals GEZ).
Es wird kein Rundfunkbeitrag für ein Büro in einer beitragspflichtigen privaten Wohnung erhoben, wenn diese bereits beim Beitragsservice angemeldet ist.
Wenn sie von Ihrer Privatwohnung aus arbeiten, ist Ihr Büro in dieser Wohnung bereits im privaten Rundfunkbeitrag eingeschlossen.
Gesonderte Regelungen gelten bei betrieblich genutzten Kfz.
Werden Sie vom Beitragsservice angeschrieben, weil für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und werden Sie aufgefordert die Betriebsstätte anzumelden, sollten Sie auf alle Fälle auf eine der folgenden Art reagieren:
A. Antwortbogen
Füllen Sie den Antwortbogen, der dem Anschreiben beiliegt, aus:
- unter Punkt A bestätigen Sie, dass Sie unternehmerisch tätig sind,
- wenn sie in Ihrer Privatwohnung arbeiten, sollten Sie unter Punkt C des Fragebogens Ihre private Beitragsnummer und Ihre private Anschrift angeben.
- wenn Sie bereits eine andere Betriebsstätte angemeldet haben, sollten Sie diese betriebliche Beitragsnummer unter Punkt B Auswahl 3: „Ich habe bereits alle Betriebsstätten und Kfz angemeldet“ angeben.
Sie sollten angeben, dass Sie bei uns keinen Raum gemietet haben und keinen Arbeitsplatz einnehmen können, da es sich um einen Büroservice handelt.
B. Absenden des Musterschreibens
Füllen Sie dieses Musterschreiben aus, geben Sie Ihre private Anschrift und Ihre private Beitragsnummer an und senden Sie es an den Beitragsservice.
Werden Sie dennoch vom Beitragsservice angeschrieben und aufgefordert, die Betriebsstätte auf unserer Adresse anzumelden, teilen Sie dem Beitragsservice mit, dass Sie bei uns keinen Raum gemietet haben und hier keinen Arbeitsplatz einnehmen können.