Beitragspflicht Beitragsservice Rundfunk (GEZ)
Zur Frage der Beitragspflicht für eine Geschäftsadresse, können wir Ihnen folgende Information geben:
Unter Wissenswertes zu Betriebsstätten sind folgende Informationen zu finden:
Für Betriebsstätten, an denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, entfällt die Anmeldepflicht.
Da sie bei uns keinen Arbeitsplatz haben, besteht somit auch keine Anmeldepflicht zum Beitragsservice (ehemals GEZ).
Es wird kein Rundfunkbeitrag für ein Büro in einer beitragspflichtigen privaten Wohnung erhoben, wenn diese bereits beim Beitragsservice angemeldet ist.
Wenn sie von Ihrer Privatwohnung aus arbeiten, ist Ihr Büro in dieser Wohnung bereits im privaten Rundfunkbeitrag eingeschlossen.
Gesonderte Regelungen gelten bei betrieblich genutzten Kfz.
Werden Sie vom Beitragsservice angeschrieben, weil für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und werden Sie aufgefordert die Betriebsstätte anzumelden, sollten Sie auf alle Fälle auf eine der folgenden Art reagieren:
A. Antwortbogen
Sie sollten den Antwortbogen, der dem Anschreiben beiliegt, ausfüllen:
- Wenn sie in Ihrer Privatwohnung arbeiten, sollten Sie unter Punkt C des Fragebogens Ihre private Beitragsnummer und Ihre private Anschrift angeben.
- Wenn Sie bereits eine andere Betriebsstätte angemeldet haben, sollten Sie diese betriebliche Beitragsnummer unter Punkt B Auswahl 3: „Ich habe bereits alle Betriebsstätten und Kfz angemeldet“ angeben.
Sie sollten angeben, dass Sie bei uns keinen Raum gemietet haben und keinen Arbeitsplatz einnehmen können, da es sich um einen Büroservice handelt.
B. Antwort über ein Internetformular
Sie können auch mit diesem Formular dem Beitragsservice mitteilen, dass sie keine, weitere Betriebsstätte anzumelden haben.
Wählen Sie die Antwort:
- Ich habe/wir haben bereits alle Betriebsstätten sowie alle beitragspflichtigen Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen und Kfz angemeldet.
und geben Sie Ihre bestehende, private oder betriebliche, Beitragsnummer an.
Werden Sie dennoch vom Beitragsservice angeschrieben und aufgefordert, die Betriebsstätte auf unserer Adresse anzumelden, teilen Sie dem Beitragsservice mit, dass Sie bei uns keinen Raum gemietet haben und hier keinen Arbeitsplatz einnehmen können.
C. Absenden des Musterschreibens
Füllen Sie das Musterschreiben hier aus und senden Sie es an den Beitragsservice oder faxen Sie es an die Fax-Nummer 0180 6999 55501.